DVI Sælger 2
DVI Energi.

Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Verkaufs- und Lieferbedingungen des Handelsverkehrs mit DVI Energi – Dansk Varmepumpe Industri A/S

Ust_IdNr. 30553045. Dieser Vertrag gilt ab 1. Juni 2023, und die in diesem Vertrag erwähnten Bedingungen ersetzen frühere Versionen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Verkauf und Lieferung erfolgen nur gemäß Folgendem. Diese Bedingungen gelten für sämtliche, kommende Geschäfte. 

Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, es sei denn etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist. 

Angebot.

Falls DVI Energi ein Angebot macht, das nicht eine besondere Annahmefrist/Fristsetzung hat, ist dies nur ein als ein Angebot zu betrachten, in dem Falle es binnen 12 Wochen ab Abgabe des Angebotsdatums vom Käufer angenommen wird. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angebote sind erst rechtsverbindlich, wenn der Käufer eine schriftliche Bestätigung von DVI Energi erhalten hat. 

Die Einkaufsbedingungen des Käufers sind nicht rechtsverbindlich, was auch gilt, obwohl kein besonderer Einspruch gegen solche Bedingungen erhoben worden ist. Die im Angebot angegebenen Preise sind unverbindlich. Verträge sind erst rechtsverbindlich, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung von DVI Energi vorliegt oder durch die Lieferung der Güter von DVI Energi. Im letzten Falle wird die Auftragsbestätigung durch eine Rechnung ersetzt. Das Gutachten von und gegenüber Vertretern und Reisenden ist erst durch die schriftliche Bestätigung von DVI Energi gültig.

Preise.

Die Preise sind in Dänischen Kronen und ausschließlich Mehrwertsteuer angegeben. Käufer ist bis zur Lieferung dazu verpflichtet, Preisänderungen als Folge von erhöhten Kosten für DVI Energi zu zahlen. DVI Energi darf eine Preiserhöhung vornehmen, wenn sich z.B. die Kosten der Wechselkurse, des Zolles, der Steuer und der Gebühre u.a.m. zu einer Erhöhung der Kosten führen.

Lieferung.

Die angegebene Lieferzeit ist richtungweisend und nach bestem Wissen von DVI Energi festgesetzt worden, was bedeutet, dass sie zur Vergütung nicht direkt führen kann. DVI Energi trägt nur die Verantwortung einer Verspätung, die als Folge grober Fahrlässigkeit auf DVI Energi zurückzuführen ist.

DVI Energi trägt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Hindernisse, die auf höhere Gewalt gemäß Punkt 15 zurückzuführen sind, oder andere Verhältnisse über die DVI Energi keine Kontrolle hat.

Falls nicht anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt Lieferung EXW (FOB) gemäß INCOTERMS 2010. Der Käufer trägt die Verantwortung und das Risiko bezüglich des Untergangs des Produktes bei Abholung (Erfüllungsort) am DVI Energi.

Falls die Lieferung eines oder mehrerer Produkte von einem DVI Energi ernannten Frachtführer vorgenommen wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Lieferung auf der vereinbarten Lieferadresse an den Frachtführer über.

Die Lieferung ist davon bedingt, dass der Erfüllungsort durch einen fahrbaren Weg zugänglich ist. Käufer ist dafür verantwortlich, dass das Abladen an der vereinbarten Adresse umgehend erfolgt. Käufer bestreitet etwaige Mehrkosten, insofern dass das Laden nicht als erwartet erfolgen kann.

Produktinformation.

Zeichnungen, Spezifikationen oder Ähnliches, die von DVI Energi vor oder nach Vertragseingang ausgeliefert werden sind, verbleiben Eigentum von DVI Energi und dürfen nicht ganz oder teilweise ohne schriftliche Zulassung von DVI Energi weitegegeben werden oder in anderen Fällen missbraucht werden.

Auskünfte über die Produktinformation darunter Zeichnungen. Spezifikationen oder Ähnliches sowie anderen von DVI Energi abgegebenen Details im Prospekt, in Werbungen oder Marketingmaterialien sind nicht rechtlich verbindlich, und sie sollen nur als richtungsweisend gelten.

Es sei denn etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, hierunter besondere Anforderungen an Qualität und Kapazität, dann werden die Produkte als allgemeine Handelswaren geliefert und ohne Verantwortung für besondere Qualitätsanforderungen.

DVI Energi weder garantiert noch haftet dafür, dass die gelieferten Produkte als Anwendung für die Bedürfnisse des Käufers taugen, oder dafür, dass die gelieferten Produkte besondere Eigenschaften haben. Käufer trägt deswegen selbst die Verantwortung dafür zu sichern, dass die gelieferten Produkte für die Anwendung des Käufers taugen, es sei denn etwas anderes vereinbart worden ist.

Produktänderungen.

DVI Energi hat das Recht dazu, laufend Konstruktionsänderungen und Produktverbesserungen durchzuführen. DVI Energi ist jedoch nicht dazu verpflichtet, solche Änderungen auf schon gelieferte Produkte durchzuführen.

Zahlung.

Zahlung erfolgt gemäß dem Händlervertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Falls Zahlung nach Verfallsdatum der Rechnung erfolgt, ist DVI Energi dazu berechtigt, 2% Zinsen von dem jeweiligen Restschuld ab Verfallsdatum für jeden angefangenen Monat zu bemessen.

Käufer ist nicht dazu berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder Verrechnung von Gegenansprüchen geltend zu machen, auf die sich Käufer beruft, es sei denn, DVI Energi dies schon genehmigt hat. 

Mängel und Mängelrüge.

Eine Beseitigung der Waren ist sofort und unverzüglich bei Lieferung vorzunehmen. Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet, ist der Käufer dies spätestens 8 Tage nach Lieferdatum schriftlich an DVI mitzuteilen, und aus diesem Schreiben muss auch hervorgehen, woran die Mängel bestehen.

Falls Mängel der gelieferten Waren nachgewiesen werden können, wird DVI Energi sich das Recht dazu vorbehalten, nach eigener Schätzung entweder den Mangel nachzubessern, dem Käfer die mangelhaften Waren gutzuschreiben, dem Käufer einen Preisnachlass zu geben oder eine Nacherfüllung vorzunehmen.

DVI Energi haftet, falls nachgewiesen werden kann, dass DVI Energi oder dessen Angestellte Fehler oder Versäumnisse begangen haben, allein für die Mängel. Eine Schadensersatzverpflichtung ist zum Wert der Lieferung einschließlich Mehrwertsteuer berechnet.

Falls der Hersteller eines Produktes eine besondere Garantie leistet, auf die der Käufer sich berufen kann, ist allein der Hersteller für die Garantieverpflichtung verantwortlich. Der Käufer kann somit nicht Anspruch auf DVI Energi als Folge der Garantie des Herstellers machen.

Eigentumsvorbehalt.

DVI Energi hat das Recht auf das Eigentum einschließlich Einschränkungen, die aufgrund abweichender Rechtsvorschriften folgen, bis die ganze Kaufsumme nebst aufgelaufene Kosten an DVI Energi oder denjenigen (Dritten), an den DVI Energi sein Recht übergeben hat gemäß Punkt 14, gezahlt worden ist.

Produktenhaftung.

DVI Energi haftet für fehlerhafte Produkte, insoweit es von den zwingenden Vorschriften des Gesetzes hervorgeht. Außerdem haftet DVI Energi nur für Personenschaden, falls nachgewiesen werden kann, dass der Schaden auf Fehler oder Vernachlässigungen von DVI Energi oder anderen, für die DVI Energi die Verantwortung trägt, zurückzuführen ist.

DVI Energi haftet für Sachschaden nach Lieferung nicht und übrigens auch nicht für Schäden, die eintreten, während das Produkt im Besitz des Käufers ist, oder falls das Produkt Bestandteil der Produkte des Käufers ist.

Falls DVI Energi schadenersatzrechtlich zur Verantwortung gegenüber Drittem gezogen wird, ist Käufer dazu verpflichtet, soweit möglich DVI Energi für schadlos zu halten, was aus diesem Vertrag hervorgeht. Käufer ist auch dazu verpflichtet, sich am gleichen Gerichtsstand und nach gleichem, anzuwendendem Recht verklagen zu lassen.

Falls Dritter gegen eine der Parteien Anspruch auf Produktehaftung erhebt, ist diese Partei der anderen sofort darüber mitzuteilen.

Streitsachen.

Bezüglich Lieferungen und Anspruch auf Zahlung gilt dänisches Recht, jedoch mit Ausnahmen von den dänischen, internationalen, privatrechtlichen Vorschriften und der Konvention der Vereinigten Nationen, was internationale Verkaufsverträge angeht (CISG).

Jeder Streit, der im Handelsverkehrsverhältnis des Vertragspartners entstehen sollte, und der durch Einigung nicht beigelegt werden kann, ist durch Schiedsverfahren nach den von der Schiedsstelle vereinbarten Regeln hierüber zu entscheiden, die am Anfang des schiedsrichterlichen Verfahrens galten.

Das Schiedsgericht tagt in Aalborg.

Sollten die einzelnen Vorschriften in diesem Dokument ganz oder teilweise unwirksam sein, darf dies die übrigen Vorschriften nicht beeinflussen.

Haftungsbeschränkungen.

DVI Energi haftet nicht für Betriebsausfall, Gewinnverlust oder ähnlichen Verlust beim Käufer oder Drittem und ohne Rücksichtnahme darauf, inwieweit eine Haftung auf Verzögerung, Mängel- oder Produktenhaftung zurückzuführen ist. Schadensersatz DVI gegenüber darf nicht den Rechnungsbetrag des Produktes übersteigen.

Rücknahme/Rücksendung.

DVI Energi nimmt nur Waren nach vorangegangener Vereinbarung zurück. Unbeschädigte Waren werden nur mit dem Rechnungsbetrag abzüglich 10% und Frachtkosten gutgeschrieben  

Transportrecht.

DVI Energi ist dazu berechtigt Drittem Rechte und Verpflichtungen gemäß abgeschlossenen Verträgen zwischen DVI Energi und dem Käufer zu übertragen.

Höhere Gewalt.

DVI Energi haftet nicht für eine ganze oder teilweise Verzögerung oder mangelnde Erfüllung des Vertrags als Folge höherer Gewalt darunter Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Blockade, Aus- oder Einfuhrverbot, Beschlagnahme, Devisenverkehrseinschränkungen, allgemeiner Materialienknappheit, Arbeitskräftemangel und Transportmangel, mangelnder Lieferung von Zulieferern oder deren Verzögerungen, Brand, Naturkatastrophen, Wetterlage darunter strenger Frost u.a.m., die die Lieferung und ähnliche Umstände erschweren oder verhindern, die DVI Energi nicht hätte vermeiden können, und deren Folgen DVI Energi nicht hätte abwehren können.

DVI Energi ist unverzüglich dem Käufer über solche Umstände anzuzeigen. Jede der Parteien kann von seiner Haftung und dem Vertrag zurücktreten, falls die Erfüllung innerhalb von 3 Monaten danach wegen der höheren Gewalt unmöglich gewesen ist.

Garantie auf Wärmepumpen.

Die Garantie gilt für normale Reparaturkosten als Folge intern entstandener Fehler der Wärmepumpe.

Garantiebedingungen.

Jedes Jahr ist eine gesetzliche Überprüfung der Wärmepumpe auf Kosten des Käufers, vgl. die jeweils geltenden Vorschriften, auszuführen.

Bei jeder Mängelrüge innerhalb der Garantiefrist sind jährliche Berichte der gesetzlichen Überprüfung nachzuweisen, vordem die Nachbesserung durchgeführt wird. Falls die gesetzliche, jährliche Überprüfung von einem qualifizierten Reparateur nicht vorgenommen worden ist, entfällt die Garantie.

Die Wärmepumpe ist mit allgemeiner Vorsicht und nach den von DVI gegebenen Montage- und Bedienungsanleitungen anzuwenden. Ist die Wärmepumpe vom Händler nicht korrekt montiert oder falsch bedient worden, fällt die Garantie weg, falls dies für den Schaden zu Grunde legt.  Der Endkunde darf nur im Einvernehmen mit DVI oder dessen Händler (Verteiler) die Parameter der Steuerung „DVI-settings“ ändern.

Die vereinbarte Kaufsumme der Anlage ist gemäß eingegangenem Kaufvertrag vom Käufer bezahlt zu sein.

Die Garantie umfasst.

Erstmaliger Käufer und dessen etwaigen Nachfolger.

Reparatur innerhalb der Frist.

Sollte Reparatur gegen Erwartung benötigt werden, ist dies das auftragsbestätigte Unternehmen mit Angabe von Fehlertyp sowie Lieferadresse und Fabrikationsnummer mitzuteilen. DVI oder Händler vorbehalten sich das Recht dazu, die Reparatur vornehmen zu lassen oder die ganze Wärmepumpe nach Schätzung von DVI umzutauschen.

  • Wärmepumpen 5-16 kW: 
    Bei Mängelausbesserung innerhalb der Garantiefrist wird ein 24-monatiges Reklamationsrecht neueingesetzter Teile eingeräumt – jedoch höchstens eine 60-monatige Garantie ab ursprünglichem Anschaffungszeitraum.  
  • Wärmepumpen 40-200 kW: 
    Bei Mängelausbesserung innerhalb der Garantiefrist wird ein 12-monatiges Reklamationsrecht neueingesetzter Teile eingeräumt – jedoch höchstens eine 12-monatige Garantie ab ursprünglichem Anschaffungszeitraum.

Bei Garantieforderung.

Man ist sofort und unverzüglich DVI oder dessen Händler auf einer etwaigen Garantieereignis aufmerksam zu machen.

Gewährleistungsausnahmen.

  • Alle Montagearbeiten.
  • Eventuell externes Zubehör außerhalb der Wärmepumpe.
  • Fehlerhafte Elektrizitätsversorgung, hierunter Blitzschläge, schlechte Elektrizitätsverbindungen in externen Installationen und Schalttafel
  • Von außen kommenden Schäden.
  • Besichtigung, Einstellung und Reinigung der Wärmepumpe abgesehen von den Fällen, bei denen das Ereignis aufgestanden ist, wo das Ereignis von einer solchen Art ist, die von der Garantie eingeschlossen ist.
  • Kosmetische Schäden, die das Treiben der Wärmepumpe nicht beeinflussen.
  • Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
  • Verlust, der auf DVI´s Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen verweist.

Garantiezeit.

  • Wärmepumpen 5-16 kW:
    Die Garantie läuft 5 Jahre ab dem Lieferdatum.
  • Wärmepumpen 40-200 kW:
    Die Garantie läuft 1 Jahr ab dem Lieferdatum.

Gewährleistung bei Reperatur.

Alle Reparaturen mit Garantie sind durch DVI Energi auszubessern. Eventuelle Reparaturen, die innerhalb der Gewährfrist (Garantiezeit) von anderen als DVI Energi ausgeführt sind, die Gewährleistungsreparaturen sein könnten, führen zum Erlöschen der Garantie.

Alle Schäden sind sofort und innerhalb einem Monat nach dem Eintreten des Schadens DVI Energi mitzuteilen.

Entschädigung.

DVI Energi veranlasst innerhalb der Garantiefrist Reparatur von etwaigen Fehlern. Die Reparatur darf den Kaufpreis des Produktes nicht übersteigen.

Folgendes fällt nicht unter der Garantie.

  • Schäden, die auf außen kommende Ereignisse wie Brand, Wasserschäden, Blitzschläge oder ähnliches zurückzuführen sind.
  • Gesetzliche, jährliche Besichtigung der Wärmepumpen.
  • Auswechselung und Reparatur von verschiedenen Verschleißteilen als Folge normalen Verschleißes
  • In dem Fall in dem die Wärmepumpe eine andere Spannung als die angewiesene angeschlossen worden ist, als was auf das Geräteschild der Wärmepumpe angegeben ist.
  • Falls ein Schaden wegen Blitz, Frost oder Trockenlaufschäden und/oder Zerstörung als Folge von Verkalkung oder Überdruck entsteht.
  • Falls eine Reparatur oder andere Eingriffe in der Wärmepumpe außer beim Anschluss, und diese Reparatur auf Schadensersatz zurückzuführen ist.
  • Verkalkung der Wärmepumpe.
  • Mehrkosten in Verbindung mit Reparatur oder Auswechselung, die nach der normalen Arbeitszeit unternommen worden ist.
  • Schäden wegen mangelnder Wartung oder Besichtigung der Wärmepumpe.
  • Falls das jährliche, gesetzliche Überprüfung von einem qualifizierten Reparateur nicht unternommen worden ist.

Die Garantie fällt weg, falls die Wärmepumpe deinstalliert worden ist, und /oder an eine andere Adresse als die Installationsadresse nach der ursprünglichen Installation umgezogen wird.

Änderungen.

DVI Energi vorbehält sich das Rech dazu, jederzeit die Verkaufs- und Lieferbedingungen zu ändern. Die jeweils geltende Version der Verkaufs- und Lieferbedingungen geht aus der Homepage www.dvienergi.com vor.

Garantie auf Reparaturen.

Es wird eine 12-monatige Garantie auf eine DVI Energi ausgeführte Reparatur gewährt.

Garantie auf Ersatzteile.

Ersatzteile, die in Verbindung mit DVI Energi ausgeführten Reparaturen verkauft worden sind, werden von ”Garantie von Reparaturen” umfasst.

Für Ersatzteile, die im Einzelverkauf verkauft sind, gilt Folgendes:

  • Privatkunden: Ein 24-monatiges Mängelrügerecht.
  • Unternehmer: Eine 12-monatige Garantie.

Der Arbeitsgehalt des Ersetzens für die im Einzelverkauf erworbenen Güter wird von DVI Energi nicht zurückerstattet.

Falls ein Ersatzteil umzutauschen ist oder ökonomisch zurückerstattet werden soll, ist der defekte Ersatzteil nach Umwechselung immer an DVI Energi zu senden

DVI Energi A/S 

Industrimarken 2C

DK-9530 Støvring

Tlf. 9835 5244

Mail. info@dvienergi.com

CVR. 3055 304